WLAN-Zugang

In der Räumlichkeiten der FeG Gießen ist ein Zugang zum Internet über WLAN (“FeG Mitarbeiter”) möglich. Nach Anerkennung der untenstehenden Nutzungsvereinbarung wird der Zugangscode auf der Seite unten angezeigt.

Nutzungsvereinbarung

Über die Nutzung eines Internetzugangs über WLAN in der Freien ev. Gemeinde Gießen.

1. Gestattung zur Nutzung eines Internetzugangs mittels WLAN

Die Freie evangelische Gemeinde (FeG) Gießen bietet Mitgliedern und Mitarbeitern in den eigenen Räumlichkeiten einen freien WLAN-Zugang an. Er gestattet dem Nutzer seines Aufenthaltes eine kostenlose Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet, insbesondere zur Unterstützung der ehrenamtlichen Arbeit. Nichtberechtigten Dritten ist die Nutzung des WLANs nicht gestattet.
Die FeG Gießen gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Sie ist jederzeit berechtigt, den Zugang des Nutzers ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde, soweit die FeG Gießen deswegen eine Inanspruchnahme fürchten muss und dieses nicht mit üblichen und zumutbaren Aufwand in angemessener Zeit verhindern kann. Die FeG Gießen behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).

2. Zugangsdaten

Die Nutzung erfolgt mittels Zugangssicherung. Die Zugangsdaten (Passwort) dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Wollen Dritte (insbesondere ehrenamtliche Mitarbeiter ohne Gemeindemitgliedschaft) Zugang zum Internet erhalten, so ist selbiges über das Gemeindebüro zu beantragen. Der Nutzer verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten.
Die FeG Gießen hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern. Der Zugangscode wird halbjährlich automatisiert geändert und kann über diese Seite erneut eingesehen werden.

3. Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung

Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Nutzers. Der Nutzer wird darauf hingewiesen, dass das WLAN Zugang zum Internet ermöglicht und dadurch im üblichen Maße die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät des Nutzers gelangen kann. Für Schäden an digitalen Medien des Nutzers, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt die FeG Gießen keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden durch die FeG Gießen und/oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

4. Protokollierung von Verbindungen

Die FeG Gießen behält es sich vor zur Zwecken der Verbesserung der Infrastruktur und Verhinderung rechtswidriger Nutzung des WLANs Daten über Verbindungen von einzelnen Endgeräten mit dem WLAN und Verbindungen zu Kommunikationsteilnehmern außerhalb des Netzwerkes zu protokollieren und bis zu 3 Monate zu speichern. Eine systematische Auswertung der Verbindungsdaten findet nicht statt.

5. Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen

Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Nutzer selbst verantwortlich. Besucht der Nutzer kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Der Nutzer ist verpflichtet, bei der Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten.
Er wird insbesondere:
• das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten nutzen;
• keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen;
• die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten;
• keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten;
• das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen.

Der Nutzer stellt die FeG Gießen von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Nutzer und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen. Dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängenden Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Nutzer oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegen oder droht, weist er die FeG Gießen unverzüglich auf diesen Umstand hin.

Zugangscode